- 2427 -

1296. Juli 24. Ratibor.

IX kal. Aug.

Joh., Bischof v. Breslau, bestätigt die Gründung des Hospitals vor Ratibor durch Herzog Primko und dessen Ueberlassung an die Brüder vom heil. Grabe (vgl. oben 1295 Aug. 1), und gestattet den Letzteren daselbst Gottesdienst zu halten, auch im Hospitale zu begraben die Armen, die dort Aufnahme gefunden und daselbst stürben, ebensowie die Brüder oder die Dienerschaft oder auch Ratiborer Bürger, die sich nach dem Hospital haben bringen lassen, wofern dieselben es ausdrücklich verlaugt haben; wenn dies nicht der Fall ist, sollen sie bei ihrer betr. Pfarrei begraben werden. Den Kranken im Hospital soll der Pfarrer von St. Maria oder dessen Vikarien die Sakramente spenden.

Z.: Boguslaw Propst v. Oppeln, Mag. Peter Lapis Domherr zu Breslau, Boguslaw Pfarrer v. Ratibor, Nikolaus Pfarrer zu St. Nikolai daselbst, Tilo Vogt v. Ratibor, Joh. Canon. v. Oppeln, Arnold, Stanislaus, Paul, Michael bischöfl. Kapläne und Notare.


Abschr. des XV. Jahrh. in dem Copialbuche des Neisser Kreuzstiftes Breslauer Staatsarch. D. 261. f. 83.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.